AGB
- Der/ die Teilnehmer*in ist berechtigt, den gesamten regulären Trainingsbetrieb zu den offiziellen Öffnungszeiten zu nutzen. Die Öffnungszeiten werden durch den „Stundenplan“ bekannt gegeben. Es besteht die Möglichkeit einer Unterteilung in verschiedene Klassen, um einen adäquaten Unterricht zu gewährleisten (z.B. Anfänger, Fortgeschritten, Kinder, Jugend, Frauen, usw.) Somit behält es sich Groundfighter Linz (im folgenden GFL genannt) vor den Stundenplan anzupassen.
- Betrifft Mitgliedschaften mit monatlicher Zahlung: Der Beitrag ist pünktlich bis zum 15. eines jeden Monats im Voraus zu bezahlen. Der Beitrag ist auch dann regelmäßig bis zum Ablauf des Vertrages weiter zu zahlen, wenn das Mitglied die Leistung nicht in Anspruch nimmt oder nehmen kann. Kommt der Teilnehmer mit einer Rate länger als zwei Monate in Verzug, so werden die Monatsbeiträge für die gesamte Laufzeit bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin sofort fällig.
- Betrifft Mitgliedschaften mit monatlicher Zahlung: Nach Ablauf der vereinbarten Mitgliedschaftsdauer (zb. 12 Monate) bleibt die Mitgliedschaft weiterhin aufrecht. Diese kann dann aber monatlich gekündigt werden unter Einhaltung einer 1 monatigen Kündigungsfrist nach Erhalt der fristgerechten Kündigung.
- Wegen des mit einer Mahnung verbundenen Mehraufwandes kann für eine Mahnung eine Mahngebühr erhoben werden. Bei Rücklastschriften eines Mitgliedes ist das Mitglied verpflichtet die Rücklastschriftgebühren an GFL zu zahlen.
- Für Kinder und Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Bei Minderjährigen ist eine Unterschrift der Erziehungsberechtigten notwendig.
- Kurze Krankheiten entbinden nicht von den Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Bei Krankheiten ab der Dauer eines Monates kann der Vertrag nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung stillgelegt (pausiert) werden. Der/ die Teilnehmer*in verpflichtet sich die Bescheinigung unter Angabe des genauen Zeitraumes umgehend innerhalb einer zweiwöchigen Frist einzureichen. Anderenfalls kann die Bescheinigung nicht berücksichtigt werden. Es können nur komplette Monate berücksichtigt werden.
- Anschriftenänderungen und Kontoänderungen sind GFL sofort mitzuteilen.
- Für den Verlust oder die Beschädigung von Wertsachen übernimmt GFL keine Haftung. Des Weiteren wird keine Haftung für mitgebrachte Kleidung bei Verlust oder Beschädigung übernommen.
- Mit der Unterschrift des Mitgliedes bzw. des/ der Erziehungsberechtigten nimmt dieses/dieser zur Kenntnis, dass es einem Verletzungsrisiko unterliegt. GFL haftet nicht für Verletzungen die sich das Mitglied selbst oder einem anderen zufügt.
- Wer grob gegen Regeln des Anstandes oder die Hausordnung verstößt, erhält ohne schriftliche Nachricht Hausverbot, der Mitgliedsbeitrag muss in diesem Fall jedoch bis zum Ablauf des regulären Vertrages weiter entrichtet werden. Mit der Unterschrift auf diesem Vertrag wird bestätigt, die aktuelle Hausordnung akzeptiert und zur Kenntnis genommen zu haben. Die Hausordnung hängt bei der Rezeption aus und ist auf der Homepage zu finden.
- Wird es GFL aus Gründen höherer Gewalt unmöglich, bestimmte Leistung zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz und Ersatzstunden.
- Im Zuge des Unterrichts kann Video und Bildmaterial aufgenommen werden. Mit der Unterschrift bestätige ich, dass GFL die Aufzeichnungen für interne sowie externe Belange (Marketing, soziale Netzwerke, HP, usw.) verwenden darf. Ist dies nicht gewünscht muss dies sofort bekannt gegeben werden.
- Sollte eine der obigen Bestimmungen rechtsungültig werden, so gelten trotzdem die übrigen Bestimmungen weiter. Die ungültige Bestimmung wird durch diejenige ersetzt, die dem gewollten Ergebnis am nächsten kommt
DSGVO
Ich stimme zu, dass meine persönlichen Daten welche in der Beitrittserklärung für den Verein Groundfighter Linz stehen (Vorname und Nachname, Straße, PLZ / Ort, Geb.-Datum, E-Mail, Telefon) zum Zwecke der internen Verarbeitung gespeichert und verarbeitet werden dürfen.
Ich stimme zu, dass eine Weitergabe der Daten nur nach Absprache mit dem Vorstand des Vereins Groundfighter Linz in speziellen Fällen zulässig ist. Darunter fallen z.B.: Anmeldungen zu Seminaren, Registrierungen zu Wettkämpfen usw.
Ich stimme der Verwendung meiner angeführten E-Mail-Adresse durch den Verein Groundfighter Linz zum Zwecke der Information über Leistungsangebote durch Versand von elektronischer Post (bspw. E-Mail) durch den Verein zu. Sie können diese Einwilligung jederzeit per Mail kostenfrei widerrufen.
Ich stimme zu, dass Bilder sowie Videoaufnahmen in den Räumlichkeiten so wie bei Veranstaltungen des Vereins Groundfighter Linz von mir gemacht werden dürfen. Diese können für Marketing (Werbung, soziale Netzwerke wie Facebook, Instagram, HP, usw.) sowie für sonstige Zwecke (zb. Sicherheitskamera im Eingangsbereich, usw.) verwendet werden. Sie können diese Einwilligung jederzeit per Mail kostenfrei widerrufen oder sofort mündlich bekanntgeben wenn keine Aufnahmen ihrer Person gemacht werden sollen.
Informationspflicht
Die Daten werden von Groundfighter Linz zum Zweck der Internen, sowie nach Rücksprache der Externen Verarbeitung auf Rechtsgrundlage der Übereinkommensvereinbarung sowie der Erfüllung der berechtigten Interessen verarbeitet.
Es besteht keine Absicht Ihre Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln (oder ggf. Absicht des Verantwortlichen, Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln). Die Daten werden bis auf Wiederruf gespeichert, maximal jedoch 10 Jahre. Die Daten werden auf einer gesicherten Festplatte gespeichert.
Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die Daten, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung der Daten sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung der Daten und das Recht auf Datenübertragbarkeit. Sie haben das Recht Ihre gegebene Einwilligung jederzeit per E-Mail zu widerrufen.
Wir bitten darüberhinaus um Kenntnisnahme der Hausordnung:
Wertschätzung sowie ein respektvolles Miteinander innerhalb von Groundfighter Linz (in Folge nur noch GFL genannt) und allen seinen Mitgliedern ist uns ein besonderes Anliegen. Dies soll dem Zusammenhörigkeitsgefühl, der Motivation und zu gegenseitiger Unterstützung anregen. Um dies zu ermöglichen wurden die folgenden Regeln erstellt. Alle Personen die sich in den Räumlichkeiten der GFL aufhalten, haben sich an diese Hausordnung zu halten, andernfalls kann man der Räumlichkeiten verwiesen werden.
- Alle Mitglieder*innen und Besucher*innen der Räumlichkeiten von GFL haben sich über die Hausordnung zu informieren und sich an diese zu halten.
- Es wird von allen Personen ein respektvolles Verhalten gegenüber anderen, so wie ein freundlicher Umgang miteinander erwartet.
- Anweisungen vom/ von Trainer*in bzw. des Personals sind Folge zu leisten, um einen geordneten Betrieb aufrecht zu erhalten und das Verletzungsrisiko zu minimieren.
- Die Räumlichkeiten und Trainingsgeräte sind ausschließlich während den angebotenen Unterrichtseinheiten, oder im Zuge eines geführten Trainings zu benutzen.
- Erziehungsberechtigte haften außerhalb der Trainingszeit für ihre Kinder. Die Trainingszeit beginnt mit der Aufstellung zu Beginn der Einheit und endet nach der Verabschiedung durch den/die Trainer*in.
- Wenn ein Kind den Anweisungen des/der Trainers/ Trainerin nicht Folge leistet, ist der/die Erziehungsberechtigte verpflichtet, das Kind wieder zu übernehmen.
- In allen Räumlichkeiten und in unmittelbarer Umgebung um den Eingang der GFL herrscht striktes Rauchverbot.
- Im Zuge einer guten Nachbarschaft ist die Lautstärke vor dem Eingang der GFL möglichst gering zu halten: Dies gilt speziell nach 20 Uhr sowie am Wochenende ganztags.
- Mitnahme von Tieren in die Räumlichkeiten der GFL ist generell verboten. Ausnahmen können nach vorheriger Absprache gestattet werden. In solchen Ausnahmen ist der/die Halter*in des Tieres für alle Schäden die durch das Tier entstanden sind haftbar. Außerdem ist die Person dafür zuständig, das kein Schmutz durch das Tier hinterlassen wird.
- Jeder Raum hat ein Ordnungssystem. Dieses ist einzuhalten und die Gegenstände und Trainingsgeräte wieder auf den jeweiligen Platz zurück zu bringen. Sollten Unsicherheiten diesbezüglich auftreten wird darum gebeten die Trainer zu fragen und anschließend den Gegenstand ordnungsgemäß zurück zu bringen.
- Die Trainingsgegenstände sind ausschließlich sachgemäß nach den Regeln zu verwenden.
- Der Krafttrainingsbereich ist nur nach Absprache mit den Trainern zu verwenden. Für Kinder ist der Aufenthalt generell untersagt.
- Für Wertgegenstände, Kleidung und sonstiger Besitz wird nicht gehaftet. Der jeweilige Besitzer übernimmt selbst die Haftung.
- Für Fundsachen wird keine Haftung übernommen. Außerdem können gefundene Gegenstände, aufgrund geringer Lagermöglichkeit, nur über eine zeitlich limitierte Dauer von maximal 4 Wochen aufbewahrt werden. Daher wird gebeten unverzüglich das Personal zu informieren um bekannt zu geben, wann der Gegenstand wieder mitgenommen wird. Nach Ablauf der 4 Wochen werden die Fundsachen karitativen Zweck gespendet.
- Mitnahme und Lagerung von leicht entzündlichen Gegenständen ist verboten.
- Wir behalten uns vor, Personen, die wir charakterlich für ungeeignet halten, abzuweisen.
Hygiene und Sauberkeit
- Straßenschuhe (gilt auch für jene Flip Flops, die auf der Straße getragen werden) dürfen ausschließlich im gekennzeichneten Bereich verwendet werden. Ansonsten sind sie am dafür vorgesehenen Platz zu lagern.
- In den anderen Räumlichkeiten sind Flip Flops bzw. rutschfeste Hausschuhe oder Indoor-Trainingsschuhe zu tragen.
- Im Duschbereich sind aus hygienischen und Sicherheitsgründen immer rutschfeste Flip Flops oder Badeschlapfen zu tragen.
- Rasieren bzw. Haareschneiden ist in den Räumlichkeiten bzw. in der Dusche streng verboten. Aus Gründen der Hygiene und der technischen Wartung der Abflüsse.
- Aus ökologischen Gründen wird gebeten sparsam mit dem Wasser umzugehen und es nicht unnötig laufen zu lassen.
- Die Räumlichkeiten sowie Gegenstände sind sauber zu hinterlassen. Das Zurücklassen von nicht vorgesehenen Artikeln (Tapes, Hygieneartikel, usw.) oder Schmutz (Haarreste, Nägel, usw.) ist in den dafür vorgesehenen Abfalleimern zu entsorgen.
- Die Räumlichkeiten sind so gut wie möglich rein zu halten. Entstandene Verschmutzungen bzw. Verunreinigungen sind so bald als möglich zu beseitigen.
- Das Zuführen von Getränken ist prinzipiell überall gestattet jedoch aus hygienischen Gründen ist auf der Mattenfläche nur Wasser zu trinken. Zuckerhaltige Getränke sind abseits der Matte zu verwenden.
Training
- Für das Training geeignete Kleidung ist obligat. Dies ist ein Jiu Jitsu Gi mit einem der Graduierung entsprechenden Gürtel, oder ein Rashguard /anliegendes T-Shirt und eine Hose (ohne Metall).
- Das Training ist ausschließlich in sauberer und frischer Trainingskleidung gestattet.
- Um ein professionelles Training zu gewährleisten, sind regelkonforme Jiu Jitsu Gis zu tragen.
- Aus Gründen der Hygiene ist unter dem Jiu Jitsu Gi ein Rashguard zu tragen.
- Da Jiu Jitsu ein Kontaktsport ist, sind die Teilnehmer*innen verpflichtend eine adäquate Körperhygiene und gängigen Hygienestandards einzuhalten.
- Bei Erkrankung (Ansteckungsgefahr), ist die Teilnahme am Unterricht nicht gestattet. Dies gilt besonders für meldepflichtige Erkrankungen.
- Um das Verletzungsrisiko gering zu halten, sind alle Nägel sind durch den/die Teilnehmer*in selbst, kurz zu halten. Die Pflege ist prinzipiell zu Hause durchzuführen. Die Verantwortung trägt der/die Teilnehmer*in bzw. die Vormundschaft innehabende Person.
- Aus Verletzungsgründen ist das Tragen von metallischen Gegenständen (z.B.: Haarreifen, Haarspangen usw.) sowie etwaigem Schmuck (z.B.: Ringe, Piercings usw.) nicht erlaubt.
- Jedes Mitglied, das Einschränkungen jeglicher Art hat (Bewegungseinschränkungen, Verletzungen, usw.), hat dies vor Beginn der Einheit dem/ der Trainer*in zu sagen. Dadurch können Verletzungen und Überbelastungen besser vorgebeugt werden.
- Die Mattenfläche ist ausschließlich Barfuß zu benutzen. Außer es wird in spezifischen Trainingseinheiten anderes vereinbart oder aus etwaigen anderen Gründen eine Ausnahme vereinbart.